ALLGEMEINE GESCHAEFTSBEDINGUNGEN (AGB)
Continental Noble Meats GmbH
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschaeftsbedingungen (AGB) gelten fuer saemtliche Lieferungen und Leistungen der Continental Noble Meats GmbH (nachfolgend "Verkaeufer") im unternehmerischen Geschaeftsverkehr (B2B).
1.2 Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kaeufers werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdruecklich schriftlich zugestimmt.
2. Vertragsabschluss
2.1 Angebote des Verkaeufers sind freibleibend und unverbindlich.
2.2 Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestaetigung oder durch tatsaechliche Lieferung der Ware zustande.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Alle Preise verstehen sich in Euro zuzueglich gesetzlicher Abgaben, sofern nicht anders vereinbart.
3.2 Die Preisstellung erfolgt auf Basis der vereinbarten Incoterms (aktuelle Fassung).
3.3 Sofern nicht anders vereinbart, gilt Vorauskasse.
3.4 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemaess Paragraf 456 UGB.
3.5 Der Verkaeufer ist berechtigt, bei Zahlungsverzug weitere Lieferungen zurueckzuhalten.
4. Lieferung und Gefahrenuebergang
4.1 Die Lieferung erfolgt gemaess den vereinbarten Incoterms (aktuelle Fassung).
4.2 Die Gefahr geht entsprechend den Incoterms auf den Kaeufer ueber.
4.3 Lieferfristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdruecklich schriftlich als verbindlich bestaetigt wurden.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1 Die Ware bleibt bis zur vollstaendigen Bezahlung saemtlicher Forderungen Eigentum des Verkaeufers.
5.2 Der Kaeufer ist verpflichtet, die Ware ordnungsgemaess zu lagern und zu versichern.
6. Untersuchungspflicht und Maengelruege (Paragraf 377 UGB)
6.1 Der Kaeufer ist verpflichtet, die Ware unverzueglich nach Uebergabe zu untersuchen.
6.2 Offensichtliche Maengel sind unter Beruecksichtigung der Verderblichkeit der Ware unverzueglich schriftlich zu ruegen.
6.3 Fuer verderbliche Frischware gilt eine maximale Ruegefrist von 6 Stunden ab Uebernahme, sofern eine sofortige Untersuchung moeglich und zumutbar ist.
6.4 Fuer Tiefkuehlware gilt eine maximale Ruegefrist von 12 Stunden ab Uebernahme, sofern eine Untersuchung im Rahmen ordnungsgemaesser Geschaeftsabwicklung moeglich ist.
6.5 Verdeckte Maengel sind unverzueglich nach Entdeckung zu ruegen.
6.6 Erfolgt keine fristgerechte Maengelruege, gilt die Ware als genehmigt (Paragraf 377 UGB).
6.7 Maengelruegen sind durch geeignete Nachweise (Fotos, Temperaturprotokolle, unabhaengige Gutachten) zu belegen.
7. Haftung
7.1 Der Verkaeufer haftet ausschliesslich fuer Schaeden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlaessigkeit beruhen.
7.2 Bei leichter Fahrlaessigkeit ist die Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulaessig.
7.3 Eine Haftung fuer mittelbare Schaeden, Folgeschaeden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
8. Hoehere Gewalt
8.1 Der Verkaeufer haftet nicht fuer Verzoegerungen oder Nichterfuellung infolge von Ereignissen hoeherer Gewalt.
8.2 Dazu zaehlen insbesondere:
- Naturereignisse
- Transportstoerungen
- behoerdliche Massnahmen
- Epidemien / Pandemien
9. Erfuellungsort und Gerichtsstand
9.1 Es gilt oesterreichisches Recht unter Ausschluss internationaler Kollisionsnormen.
9.2 Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulaessig, Wien.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der uebrigen Bestimmungen unberuehrt.
10.2 Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am naechsten kommt.
Continental Noble Meats GmbH
Unterlochnerstrasse 26a
5230 Mattighofen
Oesterreich